AGBs

Damit Sie wissen, worauf Sie sich einlassen.

HEIDENREISEN-Reisebedingungen

1. Abschluß des Reisevertrages
Mit der formlos erklärbaren Anmeldung bieten Sie dem Reiseveranstalter, Dietrich Heiden, Inh. von HEIDENREISEN, Greifswalderstraße 43, 10405 Berlin (Veranstalter), den Abschluss des Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung verbindlich an.
Bei der Buchung haften Sie für alle Verpflichtungen von mitangemeldeten Reisegästen aus dem Reisevertrag wie für ihe eigene Anmeldung. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande, wenn die Zusendung bzw. Aushändigung des Reisevertrages an Sie innerhalb von 10 Tagen nach Anmeldung erfolgt.
Reichen Sie nicht innerhalb einer Frist von weiteren 7 Tagen ein von Ihnen unterschriebenes Exemplar des Reisevertrages an den Veranstalter zurück, so kann dieser vom Vertrag zurücktreten.
Weicht der Inhalt des Reisevertrages von Ihrer Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Veranstalters vor, an das dieser für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist und das Sie durch die Rücksendung des unterschriebenen Reisevertrages innerhalb dieser Frist annehmen können.

2. Zahlung des Reisepreises
Mit Vertragsschluss sind für Flugreisen 20% und für Mehrtagesfahrten 10% des Reisepreises, für Tagesfahrten 10,- € als Anzahlung zu leisten.
Der Restbetrag wird entsprechend des Reisevertrages, spätestens aber zwei, bei Flugreisen ca. 6 Wochen vor Fahrtbeginn zur Zahlung fällig. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Gesamtbetrag sofort bei Abschluss des Reisevertrages einzuzahlen.

3. Leistungen
Die vertraglichen Leistungen des Veranstalters richten sich ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung im Katalog, sowie nach den Angaben im Reisevertrag. Der Veranstalter ist berechtigt, vor Vertragsschluss Änderung der Katalogangaben vorzunehmen. Die im Reisevertrag im Vergleich zum Katalog ggf. vereinbarten Änderungen gehen den Katalogangaben vor. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, und die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Bei erheblichen Änderungen nach Vertragsschluss können Sie umbuchen oder kostenlos zurücktreten. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Reisetermin mehr als vier Monate, so behält sich der Reiseveranstalter vor, den Reisepreis in dem Maße zu erhöhen, wie sich die Erhöhung der Kosten auf den Preis auswirkt.
Falls die Preiserhöhung 5% des Reisepreises übersteigt oder erst 20 oder weniger Tage vor Reisebeginn erklärt wird, sind Sie berechtigt, kostenlos
vom Vertrag zurückzutreten.

4. Ihr Rücktritt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der Veranstalter kann seinen Ersatzanspruch wahlweise in Höhe der ihm tatsächlich entstandenen Kosten geltend machen oder diese wie folgt gem. § 651i Abs.3 BGB in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisieren, wobei Ihnen dann der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich geringerer Kosten vorbehalten bleibt:
ab 42. bis 23. Tag vor Reisebeginn 10 %,
ab 22. bis 15. Tag vor Reisebeginn 25 %,
ab 14. bis 08. Tag vor Reisebeginn 50 %,
ab 7. Tag oder bei Nichtantritt 70 %
des Reisepreises.
Bei Kleinbusreisen treffen die Angaben wie oben zu, nur bleibt ab dem 7. Tag vor Reisebeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 80 % des Reisepreises
fällig.
Bei Flugreisen bleibt bis zum 57. Tag vor Reisebeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 20 %, ab 56 Tage bis 29 Tage vor Reisebeginn in Höhe
von 50 % ab 28 Tage vor Reisebeginn in Höhe von 90 % fällig.

5. Rücktritt des Veranstalters
Die Mindestteilnehmerzahl für Busreisen beträgt 30, für Flugreisen 20 Personen. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so kann der Veranstalter bis 14 Tage vor Reisebeginn kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten. Wird die Reise durch höhere Gewalt, insbesondere auch durch die Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann der Veranstalter die Reise stornieren oder abbrechen. Dem Veranstalter obliegt die Pflicht des Rücktransportes. Erbrachte oder zur Beendigung der Reise zu erbringende Leistungen sind von Ihnen angemessen zu vergüten. Mehrkosten für den Rücktransport sind von den Vertragsparteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen Ihnen die Mehrkosten zur Last.

6. Gewährleistung und Abhilfe
Sie sind verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung oder, falls diese nicht vorhanden oder erreichbar ist, gegenüber dem Veranstalter und dem Leistungsträger direkt anzuzeigen. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch Ihr besonderes Interesse gerechtfertigt wird.
Sie können unbeschadet der Minderung oder Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat.

7. Haftung des Veranstalters
Die vertragliche Haftung des Veranstalters auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden für Sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter herbeigeführt wurde oder der Veranstalter für einen Ihnen entstandenen Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich wäre. Für Schadenersatz aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, haftet der Veranstalter bei Sachschäden je Kunde und Reise bis zu 4100,- €. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Veranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Abkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist (§651h Abs. 2 BGB). Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Diese unterliegen dem Reisevertragsrecht nicht. Im Fall der Reisevermittlung ist die Haftung ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder zugesicherte Eigenschaften fehlen.

8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise geltend zu machen. Ihnen wird empfohlen, hierbei im eigenen Interesse die Schriftform zu wahren. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren. Ihre Ansprüche nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen.

9. Versicherungen
Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Kranken- und Unfallversicherung und Reisegepäckversicherung und erteilt hierzu auf Anfrage nähere Informationen.

10. Paß-, Visa-, Gesundheitsvorschriften
Der Veranstalter setzt Sie entsprechend seiner gesetzlichen Verpflichtung über die für das Reiseland bestehenden Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Reiseantritt in Kenntnis.
Sie sind aber für die Einhaltung dieser Vorschriften und aller für die Durchführung der Reise wichtigen Bestimmungen und die rechtzeitige Beibringung ggf. erforderlicher Urkunden und Unterlagen selbst verantwortlich.

11. Sonstige Bestimmungen
Bei Vermittlung von Reisen anderer Veranstalter können Sie gern deren Reisebedingungen einsehen, die bei uns im Geschäft ausliegen. Hier treten wir nur als Vermittler auf.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages im Übrigen zur Folge.
Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen. Sämtliche Angaben im Katalog entsprechen dem Stand bei Drucklegung im November 2007. Die Berichtigung von Druck- oder Rechenfehlern behält sich der Veranstalter vor.